Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

400 Meter Mindestabstand wird aufgehoben

  • 400-Meter-Abstand zu Höchstspannungsfreileitungen bei neuen Wohnbaugebieten soll entfallen.
  • Kommunen und Regionalplanung bekommen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Wohnbauflächen.
  • Ziel ist es, zusätzlichen Wohnungsbau zu erleichtern und Flächenpotenziale besser zu nutzen.

Die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum ist ein zentrales Anliegen der Hessischen Landesregierung. Um Kommunen mehr Spielraum bei der Festsetzung neuer Baugebiete zu geben, wird der bislang geltende Mindestabstand von 400 Metern zu Hochspannungsfreileitungen aufgehoben. Die bisherige Regelung ging deutlich über die gesetzlich einzuhaltenden Schutzvorgaben hinaus und schränkt die Träger der Regionalplanung und die Kommunen bei der Suche nach zusätzlichen Wohnbauflächen unnötig ein.

„Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen will, muss Bauen einfacher machen. Wir wollen, dass mehr gebaut werden kann – schneller, pragmatischer und mit mehr Handlungsspielraum vor Ort. Kommunen brauchen die Möglichkeit, neue Wohnbauflächen zu entwickeln, ohne durch Vorgaben ausgebremst zu werden, die über das gesetzlich Erforderliche hinausgehen. Mit der Änderung des Landesentwicklungsplans schaffen wir genau diese Flexibilität. Das erleichtert die Entwicklung von Wohnraum, kann Grundstückskosten dämpfen und hilft dabei, mehr Wohnungen für die Menschen in Hessen zu schaffen. Unser Ziel ist klar: mehr bauen, schneller bauen und damit Wohnen wieder bezahlbarer machen“, sagte der hessische Wirtschafts- und Wohnungsminister und stellvertretende Ministerpräsident Kaweh Mansoori.

Mehr Planungsflexibilität

Damit unterstützt die Hessische Landesregierung den Wunsch zahlreicher Kommunen nach mehr Planungsflexibilität. Stehen mehr Flächenoptionen zur Verfügung, kann dies zudem zur Reduzierung von Grundstückskosten führen. Der Träger der Regionalplanung kann jedoch weiterhin eigene Abstandsvorgaben festlegen.

Die Regelung gilt für neuer Wohnbaugebiete und Gebieten, in denen Gebäude wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gebaut werden sollen.

Änderung des Landesentwicklungsplans

Nach dem Kabinettbeschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens erhalten alle hessischen Kommunen und Landkreise, die kommunalen Spitzenverbände und die drei Regierungspräsidien den Planentwurf zugeleitet, mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, die Änderung des Landesentwicklungsplans noch in diesem Jahr zu beschließen.

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, setzt das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlicher Raum neben Rekordinvestitionen in den sozialen Wohnungsbau auf zahlreiche weitere Maßnahmen wie die Bauland-Offensive 2.0, das Hessengeld, den digitalen Bauantrag und die Baupakete I und II.