Festgelegt werden dafür vom nächsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte an Schulen vorzubeugen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet – als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.
Konsum einschränken und Medienbildung fördern
Dazu sagte Bildungsminister Armin Schwarz: „Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir haben in Hessen schnell gehandelt, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit deutschlandweit Maßstäbe. Wir beenden damit eine andauernde Diskussion, schützen die Gesundheit unserer Kinder und fördern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt.“
Zugleich kündigte Schwarz an, dass die Medienbildung in den Schulen und zur Unterstützung der Eltern ständig weiter gestärkt wird. „Es ist wichtig, unseren Schülerinnen und Schülern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien sowie digitalen Geräten beizubringen und diesen zu fördern. Es geht um eine verantwortungsvolle Vorbereitung unserer jungen Menschen auf ein digitales Leben. Dafür werden wir unsere Angebote ständig ausweiten.“
Der übermäßige Konsum digitaler Medien durch Kinder und Jugendliche hat messbare negative Auswirkungen – auf Konzentrationsfähigkeit, schulische Leistungen, soziales Verhalten und psychisches Wohlbefinden. Wissenschaftliche Studien – auch von WHO und OECD – zeigen, dass ständige Erreichbarkeit, Bildschirmzeit und der Druck durch soziale Medien den Stresspegel junger Menschen erhöhen und die Entwicklung gesunder Kommunikations- und Konfliktlösungsfähigkeiten hemmen. Das schnelle Handeln der Landesregierung stößt auf breite Zustimmung – vor allem auch in den Schulgemeinden, von Lehrkräften, Eltern und aus der Schülerschaft. „Viele Schulen wünschen sich ausdrücklich klare Regeln, um Räume für konzentriertes Lernen und echten Austausch zu schaffen. Genau das setzt unser Gesetz um: Es schafft zusätzliche Zonen und Zeiten, in denen Schülerinnen und Schüler wieder zur Ruhe kommen, sich besser auf den Unterricht fokussieren und stärker in persönliche Beziehungen investieren können.“
Diese Smartphone-Schutzzonen sieht das Gesetz ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
- Die private Verwendung mobiler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) können einzelne Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies können beispielsweise Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sein. Für Grundschulen ist das nicht vorgesehen.
- Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
- Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
- Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.