Zugleich gilt, dass wir unsere Nachrichtendienste im digitalen Zeitalter nicht auf analoge Instrumente beschränken dürfen. Sie brauchen nicht möglichst viele, sondern die richtigen Befugnisse; klar geregelt, wirksam und rechtsstaatlich kontrolliert. Dazu gehört auch der verantwortungsvolle Einsatz von KI, bei dem die Entscheidung beim Menschen verbleibt. Denn es wäre fatal, wenn diejenigen, die unsere Demokratie angreifen, moderne Technologien konsequenter nutzen könnten als diejenigen, die sie schützen. Sicherheit auf der Erde gibt es in Zukunft nicht mehr ohne Sicherheit im Weltraum. Wir müssen daher dafür sorgen, dass der Orbit ein Raum bleibt, der unseren Frieden und unsere Freiheit sichert.
Mit dem Finanzplatz Frankfurt, einem der weltweit bedeutendsten Internetknoten, dem größten deutschen Verkehrsflughafen, international führenden Unternehmen, Forschungseinrichtungen und militärischen Liegenschaften steht Hessen im besonderen Fokus in- und ausländischer Akteure.
Ich begrüße es daher auch vor dem Hintergrund der Bedrohungen in Hessen ausdrücklich, dass der Bund das Recht von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz grundlegend modernisiert. Extremisten, Terroristen und ausländische Nachrichtendienste nutzen verschlüsselte Kommunikation, digitale Plattformen, Cyberwerkzeuge, Drohnen und KI. Mit dieser Entwicklung müssen unsere Nachrichtendienste Schritt halten.
Mehr Befugnisse und effektive Kontrolle sind dabei kein Gegensatz. Gerade eingriffsintensive Maßnahmen brauchen klare gesetzliche Voraussetzungen, Verhältnismäßigkeit und wirksame Kontrolle. Handlungsfähigkeit und Kontrolle müssen gemeinsam umgesetzt werden.
Verfassungsschutz wird für digitale Bedrohungen gerüstet
Hessen hat gehandelt. Mit der Reform des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes wurden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Verfassungsschutz auch unter veränderten technologischen Bedingungen handlungsfähig bleibt. Auf die zunehmende Verlagerung extremistischer und nachrichtendienstlicher Aktivitäten in digitale und verschlüsselte Kommunikationsräume wurde reagiert. Dazu gehört unter hohen rechtlichen Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Online-Durchsuchung mit richterlicher Anordnung.
Weitere Anpassungen des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes sind angesichts der geplanten Reformen des BND- und Bundesverfassungsschutzgesetzes denkbar. Wir werden die gesetzgeberische Entwicklung auf Bundesebene sorgfältig beobachten und bei Bedarf auch auf Landesebene Anpassungen vornehmen, damit wir weiter Hand in Hand arbeiten können.
Auch die aktuelle hybride Bedrohungslage wird weitere rechtliche Anpassungen notwendig machen, wie beispielsweise die von Hessen eingebrachte Bundesratsinitiative zur Ausweitung des Schutzes kritischer Infrastruktur zeigt. Parallel dazu wurde das Landesamt für Verfassungsschutz organisatorisch neu ausgerichtet: mit einer eigenen Abteilung für Spionage-Abwehr und hybride Bedrohungen, stärkerer operativer Aufklärung und einer Kompetenzstelle für Wirtschafts-, Wissenschafts- und Behördenschutz.
Ein starker Verfassungsschutz und ein starker Rechtsstaat sind keine Gegensätze, sie bedingen einander.
Bund will Nachrichtendienstrecht modernisieren
Die grundlegende Modernisierung des Rechts von BND und Bundesamt für Verfassungsschutz auf Bundesebene ist angesichts der Sicherheitslage folgerichtig. Der Bund will insbesondere die Aufklärung im Cyberraum stärken, die technologische Datenauswertung einschließlich des Einsatzes von KI rechtlich regeln und den Nachrichtendiensten unter engen Voraussetzungen aktive Schutzmaßnahmen ermöglichen. Gleichzeitig sollen Kontrolle und Schutz besonders sensibler Bereiche neu geordnet und gestärkt werden. Für Hessen ist entscheidend, dass Handlungsfähigkeit und Kontrolle gemeinsam umgesetzt werden müssen.
Bei KI stellt sich für Nachrichtendienste nicht mehr die Frage des Ob, sondern des verantwortungsvollen Wie. Nachrichtendienste müssen enorme, stetig wachsende und immer heterogenere Datenmengen in kürzester Zeit analysieren. KI kann helfen, Zusammenhänge schneller zu erkennen und relevante Hinweise aus großen Datenbeständen herauszufiltern. Wir dürfen technologisch nicht ins Hintertreffen geraten. Unsere Gegner warten nicht auf unsere Regulierung. Extremisten und Terroristen nutzen KI schon heute als effizienten Verstärker von Desinformation und Propaganda. Klar ist aber auch, dass KI den Nachrichtendienst nicht ersetzt. Verantwortung und Entscheidung bleiben beim Menschen.
Hybride Angriffe agieren bewusst in einer Grauzone. Deshalb muss die behördenübergreifende Zusammenarbeit massiv ausgebaut werden, wie es beispielhaft im GAZ Hybrid auf nationaler Ebene geschieht. Wehrhaftigkeit beginnt mit der Fähigkeit, Gefahren frühzeitig zu erkennen. Dafür brauchen unsere Nachrichtendienste einen modernen Rechtsrahmen, zeitgemäße Technologie und leistungsfähige Strukturen. Und sie brauchen das Vertrauen, dass unser demokratischer Rechtsstaat diese Instrumente verantwortungsvoll einsetzt.“
Hintergrund
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts wurde am 24. September 2026 in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Er sieht unter anderem neue digitale Aufklärungsbefugnisse für das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst vor, außerdem klare Rechtsgrundlagen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz und unter engen Voraussetzungen aktive Schutzmaßnahmen. Zugleich soll die Kontrolle der Nachrichtendienste beim Unabhängigen Kontrollrat gebündelt und gestärkt werden.