Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation

Sinemus fordert schnelleren Netzausbau

Schnellere Genehmigungen, bessere Mobilfunkversorgung entlang der Schiene und kürzere Wartezeiten beim Stromanschluss neuer Mobilfunkmasten: Hessens Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat heute im Bundesrat konkrete Nachbesserungen am geplanten Telekommunikationsgesetz gefordert.

„Wer morgens im Zug sitzt, möchte seine Fahrtzeit nutzen: eine Besprechung vorbereiten, E-Mails beantworten oder einfach erreichbar sein. Wenn die Verbindung abbricht, wird aus Arbeitszeit schnell Wartezeit. Daran merken die Menschen ganz unmittelbar, ob Digitalisierung funktioniert. Deshalb brauchen wir ein Telekommunikationsgesetz, das den Ausbau in der Praxis beschleunigt“, sagte Sinemus.

Seit 2025 liegt der Ausbau von Telekommunikationsnetzen im überragenden öffentlichen Interesse. Nach Auffassung Hessens muss sich diese gesetzliche Priorität auch in konkreten Genehmigungsentscheidungen niederschlagen. Deshalb soll der Netzausbau ausdrücklich als vorrangiger Belang bei der Abwägung mit anderen öffentlichen Interessen berücksichtigt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mobilfunkversorgung entlang der Schienenwege. Geeignete Grundstücke und Infrastrukturen von Eisenbahninfrastrukturunternehmen sollen künftig im sogenannten Gigabit-Grundbuch, einem zentralen Informationsportal für den Netzausbau, erfasst werden können. So sollen Mobilfunknetzbetreiber leichter geeignete Infrastrukturen und Standorte für neue Anlagen identifizieren können.

Versorgungslücken entlang der Schiene schließen

Darüber hinaus sollen Eigentümer und Betreiber von Eisenbahninfrastrukturen verpflichtet werden, mit Mobilfunknetzbetreibern auf Nachfrage über die Nutzung geeigneter Flächen und Anlagen zu fairen, nicht diskriminierenden und angemessenen Bedingungen zu verhandeln. Damit sollen Versorgungslücken entlang der Schiene schneller geschlossen werden können. Hessen setzt sich zudem dafür ein, den Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte zu beschleunigen. Künftig sollen Mobilfunknetzbetreiber innerhalb eines Monats Auskunft über geeignete Anschlusspunkte erhalten. Anschließend sollen die Stromnetzbetreiber unverzüglich einen Zeit- und Kostenplan für den Anschluss vorlegen. Zudem sollen Mobilfunkmasten vorrangig und grundsätzlich über den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt angeschlossen werden.

Wie sich durch eine bessere Zusammenarbeit Zeit und Kosten sparen lassen, erprobt Hessen bereits in einer Pilotregion. Dort stimmen sich Mobilfunk- und Stromnetzbetreiber frühzeitig ab, um neue Standorte schneller in Betrieb nehmen zu können. Nach den bisherigen Erkenntnissen lassen sich dadurch bei einzelnen Standorten mehrere hunderttausend Euro einsparen und Verzögerungen von bis zu einem Jahr vermeiden. „Zum Mobilfunkmast gehört der Stromanschluss. Ohne gesicherten Stromanschluss kann ein Mobilfunkstandort nicht rechtzeitig errichtet oder in Betrieb genommen werden – und die bessere Versorgung bleibt aus. Unser Pilotprojekt zeigt, dass eine frühzeitige Abstimmung zwischen Mobilfunk- und Stromnetzbetreibern erhebliche Zeit- und Kostenvorteile bringen kann“, sagte Sinemus.

Telekommunikationsnetze sollen krisenfester werden

Neben einem schnelleren Ausbau setzt sich Hessen für eine stärkere Absicherung der Telekommunikationsnetze gegen Krisen und Störungen ein. Dazu sollen Resilienz und technologische Souveränität ausdrücklich in den Zielen des Telekommunikationsgesetzes berücksichtigt werden. Technologische Souveränität soll zudem bei der Vergabe von Frequenzen eine Rolle spielen, um strategische Abhängigkeiten zu verringern. „Unsere digitalen Netze müssen auch in Krisen funktionieren. Deshalb müssen wir ihre Widerstandsfähigkeit stärken und einseitige technologische Abhängigkeiten verringern. Das gehört für uns zu einem modernen Telekommunikationsrecht“, erklärte Sinemus.

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