Der hessische Landwirtschaftsminister betonte, dass die Einführung zusätzlicher regulatorischer Vorgaben für die Lieferbeziehungen zwischen Milcherzeugern und Molkereien vor allem eines bedeuten würde: mehr Bürokratie, höhere Kosten und eine Einschränkung unternehmerischer Spielräume.
Klare Absage an zusätzliche Regulierung
Staatsminister Ingmar Jung machte deutlich, dass es ein Kernanliegen sei, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken. „Neue, zusätzliche Regelungen stehen dem Ziel der bürokratischen Entlastung der Landwirtschaft entgegen“, sagte Jung. Die Milchlieferbeziehungen hätten sich in den vergangenen Jahren bereits modernisiert und flexibilisiert. Die Umsetzung von Artikel 148 GMO würde hingegen einen erheblichen Eingriff in die Vertragsfreiheit bedeuten und würde auch nicht zu höheren Milchpreisen führen.
Breite Ablehnung in den Ländern
Neben Hessen haben sich weitere Agrarministerien, darunter Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern, kritisch zur Umsetzung des Artikels 148 GMO geäußert.
Forderung an die Bundesregierung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte den Entwurf zur nationalen Umsetzung des Artikels 148 GMO in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Ziel der Regelung sei es, die Position der Milchbauern im Markt zu stärken. Doch die kritischen Stimmen aus den Ländern sind unüberhörbar. Der hessische Landwirtschaftsminister forderte die Bundesregierung auf, sich im Rat der EU und bei der EU-Kommission klar gegen diesen Vorschlag zu positionieren.
„Unsere Landwirte brauchen keine zusätzliche Bürokratie und keine neuen Vorgaben aus Brüssel oder Berlin. Sie brauchen Planungssicherheit und faire Marktbedingungen. Hessen wird sich im Bundesrat klar gegen die nationale Umsetzung von Artikel 148 GMO aussprechen“, betonte Jung abschließend.
Hintergrund:
Die Änderung von Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) der Europäischen Union würde verbindliche Lieferverträge zwischen Milcherzeugern und Molkereien für die Mitgliedstaaten verpflichtend vorschreiben. Diese Verträge würden vor der Lieferung der Milch abgeschlossen werden und sollen Bestimmungen zu Preis, Menge, Qualität und Lieferzeitpunkt enthalten.