Youtube Video: 25.11.2024: Pressestatements zum Frauensicherheitspaket

:Dauer: 16 Minuten, 7 Sekunden
Ministerpräsident Boris Rhein (2.v.l.) stellt das Frauensicherheitspaket der Landesregierung gemeinsam mit Justizminister Christian Heinz (2.v.r.), Frauenministerin Heike Hofmann (links) und Innenstaatssekretär Martin Rößler (rechts) vor.

Hessische Staatskanzlei

Kabinett beschließt Frauensicherheitspaket

Ministerpräsident Boris Rhein: „Jede Frau und jedes Mädchen soll sich in unserem Land sicher fühlen.“

Die Hessische Landesregierung will noch stärker gegen Gewalt an Frauen vorgehen und hat dazu am Montag in Wiesbaden ein Frauensicherheitspaket beschlossen. „Hessen akzeptiert keine Gewalt gegen Frauen. Angriffe auf Frauen sind Angriffe auf unsere zivilisierte, freie und offene Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist Gewalt gegen uns alle“, sagte Ministerpräsident Boris Rhein im Anschluss an die Kabinettssitzung in der Staatskanzlei. Gemeinsam mit Justizminister Christian Heinz, Frauenministerin Heike Hofmann und Innenstaatssekretär Martin Rößler stellte er das Frauensicherheitspaket vor.

Mehr Schutz, effektive Strafverfolgung und bessere Vorsorge

Mit dem Paket will die Landesregierung mehr Schutz, eine effektive Strafverfolgung und bessere Vorsorge erreichen. „Jede Frau und jedes Mädchen soll sich in unserem Land sicher fühlen. Deshalb setzen wir einen klaren Schwerpunkt auf das Thema Sicherheit – auch in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung“, sagte Rhein. So habe die Landesregierung unter anderem eine bessere Überwachung von Frauenschlägern mit einer elektronischen Fußfessel vorangebracht und eine Initiative im Bundesrat gestartet. „Frauenschläger müssen die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren bekommen. Wir müssen den Sicherheitsbehörden endlich die Möglichkeit geben, gewalttätige Männer bestmöglich zu überwachen. Unsere Bundesratsinitiative ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit von Frauen.“ Hessen wird nach Rheins Worten künftig außerdem Straftaten mit Catcalling-Hintergrund noch effektiver verfolgen und den hessenweiten Mängelmelder gegen Angsträume noch stärker bewerben. Über den MelderÖffnet sich in einem neuen Fenster können Bürgerinnen und Bürger Vorschläge zum Abbau von Angst Räumen und schlecht einsehbaren Plätzen machen.

Frauenministerin Heike Hofmann verwies auf das breite Angebot für Schutz und Prävention: „Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Jede Frau – unabhängig von Alter, Herkunft und Bildungsstand – kann davon betroffen sein. Wir haben Frauensicherheit bereits im Koalitionsvertrag als Fokusthema benannt. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass wir das Thema mit dem Kabinettsbeschluss konkret in den Blick nehmen. Trotz der angespannten Haushaltslage treiben wir den Ausbau der Frauenhausplätze voran und wollen die Strukturen weiter verbessern – mit dem Ziel, für betroffene Frauen in Hessen flächendeckend ein erreichbares Angebot bereithalten zu können. Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen wie auch die Täterarbeit sollen ebenfalls stärker unterstützt werden. Außerdem legen wir unser Augenmerk auf Prävention, die schon im Kindesalter ansetzen muss. Gemeinsam mit den Einrichtungen des Frauenschutzes wollen wir auf dem Erreichten aufbauen und das System stetig weiterentwickeln.“

Häusliche Gewalt nimmt zu

Justizminister Christian Heinz kündigte ein weiterhin hartes und konsequentes Vorgehen gegen Straftäter an. „Fast jeden zweiten Tag stirbt in Deutschland eine Frau durch die Hände ihres Partners oder Ex-Partners. Häusliche Gewalt nimmt zu, allein im Jahr 2023 gab es einen Anstieg um 6,5 Prozent. Wir werden Frauen in unserem Land daher künftig noch besser schützen. Mit dem Frauensicherheitspaket leistet die Landesregierung dazu einen wichtigen Beitrag. Auch die Anwendungsmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel in Hessen werden wir erweitern und uns dafür einsetzen, dass das spanische Modell der elektronischen Fußfessel bundesweit im Gewaltschutzgesetz verankert wird. Die elektronische Fußfessel kann Menschenleben retten. Eine neue Bundesregierung muss dieses Thema rasch angehen“, sagte der Justizminister und fügte hinzu: „Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern auch verbal ausgeübt. Daher werden wir künftig Straftaten mit Catcalling-Hintergrund konsequenter verfolgen. Über eine Rundverfügung an die hessischen Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main stellen wir sicher, dass solche Delikte öfter angeklagt werden.“

Innenstaatssekretär Martin Rößler verwies darauf, dass Vorsorge zur Vermeidung von Gewalt an Frauen weiterhin eine wichtige Rolle spielen werde. „Um Frauen besser zu schützen, wollen wir Angsträume reduzieren – etwa schlecht einsehbare Unterführungen, unzureichend beleuchtete Seitenstraßen und als unsicher empfundene Plätze. Dafür werden wir eine gesetzliche Regelung schaffen, die an solchen Orten Videoüberwachung ermöglicht. Damit sorgen wir dafür, dass sich Frauen frei bewegen können, sich an diesen Orten sicherer fühlen und auch sicherer sind. Zudem wollen wir ,Zeugenschutzprogramme‘ auch für den Schutz von Frauen vor Gewalt ermöglichen.“

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Wenn Frauen Gewalt erlitten haben, brauchen sie schnelle, unbürokratische sowie bedarfsgerechte Hilfe und wirksamen Schutz vor dem Täter. Hessen hat deshalb ein umfangreiches Angebot an Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsleistungen entwickelt, das Frauen jederzeit in Anspruch nehmen können. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf häusliche Gewalt gelegt. Schließlich stirbt in Deutschland laut Statistik jeden dritten Tag eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Allein im vergangenen Jahr haben in Hessen über 9.000 Frauen Gewalt in ihrer Ehe und Partnerschaft erfahren müssen, Tendenz steigend. Deshalb werden auch die verschiedenen Bedarfe und Lebenslagen von Frauen in den Blick genommen und Schutzmaßnahmen weiter ausgebaut:

  • Frauennotrufe, Beratungs- und Interventionsstellen sowie Meldestellen fördern: Gewaltbetroffene Frauen brauchen unmittelbar Hilfe und Unterstützung. Das hessenweite Netz an Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen bietet Mädchen und Frauen, die Gewalt erlebt haben, erleben oder befürchten, schnelle Hilfe und Unterstützung. Zum Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt ist die Prävention der hessischen Polizei mit einer Zentralstelle im Hessischen Landeskriminalamt und einem zentralen Hauptsachgebiet in der Abteilung Einsatz der Polizeipräsidien organisiert. Immer häufiger erleben Frauen Gewalt auch in der digitalen Welt: In den Kommentarspalten Sozialer Medien, in Form von Drohungen, Beleidigungen und Gewaltfantasien in ihren digitalen Postfächern. Besonders häufig betroffen sind Frauen, die sich in politische Debatten einbringen: Journalistinnen, Kommunalpolitikerinnen, Wissenschaftlerinnen. „HateSpeech“ soll sie mundtot machen. Hessen hat deshalb die Meldestelle HessenGegenHetze und die MeldeHelden App ins Leben gerufen. Hier finden Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen von digitaler Gewalt schnelle und direkte Hilfe. Immer häufiger zeigt sich insbesondere Partnerschaftsgewalt auch in digitaler Form: Der Täter schlägt nicht nur die Partnerin, sondern stalkt sie auch digital oder droht beispielsweise mit der Veröffentlichung intimer Bilder.
  • Medizinische Versorgung nach Vergewaltigung verbessern: Vergewaltigungen sind traumatische Erfahrungen. Für die Opfer ist es oft ein großer Schritt, sich nach der Tat jemandem anzuvertrauen. Häufig findet die Tat im eigenen Zuhause oder am Arbeitsplatz statt, über die Hälfte der Opfer kennen die Täter. Sie schämen sich. Es braucht deshalb eine Soforthilfe, die genau auf diese Notlage eingeht. Seit über zehn Jahren wird in Hessen das in Frankfurt entwickelte und vom Land geförderte Modell „Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“ umgesetzt. In 26 hessischen Kliniken sowie Kliniken in drei weiteren Ländern können sich Frauen nach einer Vergewaltigung in geschütztem und vertraulichem Rahmen medizinisch untersuchen und auf Wunsch Beweismittel sichern lassen – ohne dass sie die Tat vorher polizeilich anzeigen müssen. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, dass die Kosten der vertraulichen Spurensicherung und der Versorgung von Gewaltopfern von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
  • Schutz und Zuflucht für Opfer häuslicher Gewalt ausweiten: Oft hört die Angst der Frau nicht mit der polizeilichen Anzeige oder dem Gang ins Frauenhaus auf. Gewalttätige Partner bleiben eine Bedrohung. Der Schutz von häuslicher Gewalt betroffener Frauen ist ein Herzensanliegen der Hessischen Landesregierung. Frauenhäuser sind essentielle Einrichtungen, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen ersten Zufluchtsort und damit einen Weg raus aus der häuslichen Gewaltspirale zu bieten. Ihre verlässliche Finanzierung und flächendeckende Verbreitung ist dabei ein Kernanliegen. Hessenweit gibt es bereits 32 Frauenhäuser. Die hessische Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ versorgt Frauen und ihre Kinder mit gefördertem Wohnraum und zeigt so Wege auf – zurück in ein Leben jenseits der erlebten Gewalt. Es soll deshalb gezielt auf die hessischen Wohnungsunternehmen zugegangen werden, um gemeinsam mit ihnen den über die Initiative „Wohnen nach dem Frauenhaus“ akquirierbaren Wohnraum zu erhöhen. Darüber hinaus sollen in Hessen durch eine Gesetzesänderung „Zeugenschutzprogramme“ auch für den Schutz von Frauen vor Gewalt ermöglicht werden – damit Frauen zu ihrem Schutz auch eine Tarnidentität erhalten können.
  • Näherungsverbote mittels Fußfesseln durchsetzen: In Hessen sollen durch eine Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung die Anwendungsmöglichkeiten für die elektronische Fußfessel zeitlich und inhaltlich erweitert werden. Gleichzeitig soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, die Gefährder länger als bislang – für bis zu vier Tage – in Gewahrsam nehmen zu können. Durch eine Bundesratsinitiative soll der Einsatz der elektronischen Fußfessel bei häuslicher Gewalt auch bundesweit durch Normierung im Gewaltschutzgesetz erreicht und breiter angewendet werden, als dies nach Landespolizeirecht möglich ist. Mit einem GPS-gesteuerten Warnsystem sollen Frauen so rechtzeitig gewarnt werden, wenn sich ihr Peiniger ihnen nähert.
  • Gewalttätiges Verhalten beenden: Häusliche Gewalt endet nicht, wenn sich die Täter nicht ändern. Deshalb ist Täterarbeit ein wichtiger Baustein zur Prävention. In Hessen werden insgesamt 21 Projekte der Täterarbeit unterstützt. Sie richten sich an Menschen, die in ihrer Partnerschaft Gewalt ausüben oder ausgeübt haben, und haben zum Ziel Gewaltkreisläufe zu durchbrechen und häusliche Gewalt dauerhaft zu beenden.

Jegliche Gewalt gegen Frauen wird schon heute von den Strafverfolgungsbehörden mit hohem Nachdruck strafrechtlich verfolgt und konsequent bestraft. Nicht ohne Grund hat Hessen eine sehr hohe Aufklärungsquote, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Eine enge Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und umfassende Ermittlungsbefugnisse sind dafür der Garant. Die Voraussetzung für eine Strafverfolgung ist eine Anzeige oder zureichende Hinweise gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Damit auch in Zukunft die Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen erfolgreich bleibt, strebt die Landesregierung an, die Strafverfolgung kontinuierlich zu verbessern:

  • Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei häuslicher Gewalt weiter stärken: In Hessen wurden bereits vor geraumer Zeit Sonderdezernate zur Verfolgung von häuslicher Gewalt bei allen hessischen Staatsanwaltschaften und bei der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main eingerichtet. Zusätzlich fördert das Land seit 2011 im Rahmen des sogenannten Marburger Modells die enge Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten unter Mitwirkung von Beratungsstellen häuslicher Gewalt. Durch die schnelle Einbindung der Gerichtshilfe als Sozialer Dienst der Justiz unmittelbar nach einem Polizeieinsatz bei häuslicher Gewalt wird den Opfern vor Ort Hilfe sowie eine rasche Vermittlung an Beratungseinrichtungen garantiert. Die Landesregierung wird dieses bewährte Projekt weiter stärker fördern. Dabei sollen künftig Bodycams bei Polizeieinsätzen in Wohnräumen zum Einsatz kommen können.
  • Justiznahe Opfervereine weiter fördern: Opfer, Zeuginnen und Zeugen sowie Angehörige der Geschädigten benötigen bei der Bewältigung der durch eine Straftat erlittenen Folgen umgehend Unterstützung. Opferberatungsstellen leisten kostenfrei und vertraulich neben psychologischer Ersthilfe psychosoziale Prozessbegleitung wie beispielsweise Gerichtsbegleitung und Hilfe bei der Kontaktaufnahme etwa mit Rechtsvertretungen. Sie sorgen damit dafür, dass die Strafverfolgung in vielen Fällen überhaupt erst möglich wird. Hessen verfügt bereits über ein bundesweit vorbildliches und flächendeckendes Netz von justiznahen Opferhilfevereinen. Allein in diesem Jahr fördert das Land justiznahe Opferhilfevereine in Hessen mit über 1,4 Millionen Euro.
  • Konsequente Verfolgung von Straftaten mit Catcalling-Hintergrund: Obszöne Äußerungen, Hupen, Pfeifen oder Gesten gegenüber Frauen werden als sogennantes Catcalling bezeichnet. Catcalling ist in Deutschland bislang nicht strafbar, sofern es sich nicht um eine Beleidigung, Nötigung oder Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelt. Die Landesregierung setzt sich deshalb dafür ein, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mittels einer Rundverfügung an die hessischen Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main sicherstellt, dass Straftaten mit Catcalling-Hintergrund konsequenter verfolgt und angeklagt werden können und bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ein Beauftragter benannt wird, der als zentraler justizinterner Ansprechpartner für (Zweifels-)Fragen bei Straftaten mit Catcalling-Hintergrund zur Verfügung steht.

Drohende Gewalt muss schon durch Prävention verhindert werden. Neben den Maßnahmen zum Schutz und zur Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen bildet die Prävention eine weitere starke Säule des neuen Frauensicherheitspakets in Hessen. In Hessen bestehen zahlreiche weitgespannte Netzwerke, institutionalisierte Strukturen und praktische Projekte, die auf die Sensibilisierung von Gewalt gegen Frauen aufmerksam machen. Je mehr Öffentlichkeit für dieses Thema hergestellt wird, desto selbstverständlicher wird es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen. Dazu wird die Hessische Landesregierung neue Impulse geben:

  • Weniger Angsträume für mehr Frauensicherheit: Ob schlecht einsehbare Unterführungen, unzureichend beleuchtete Seitenstraßen oder als unsicher empfundene Plätze und Orte – zur Prävention und Verhinderung von Gewalt müssen noch mehr Angsträume im öffentlichen Raum abgebaut werden. Das Land wird eine Regelung schaffen, die an solchen Orten den Einsatz von Videoüberwachung zulässt und mit den Kommunen die Ausweitung der Videoüberwachung steigern – dies dient der Prävention wie der Strafverfolgung gleichermaßen. Zudem wird für eine noch stärkere Nutzung des hessenweiten Mängelmelders gegen Angsträume geworben: Über das Internet-Portal werden Vorschläge zum Abbau von Angsträumen vollautomatisch an die zuständige Kommune oder die Spezialisten der hessischen Polizei weitergeleitet.
  • Hessische Aktionspläne fortentwickeln: Die sogenannte Istanbul-Konvention – ein europäisches Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt – ist am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem mittlerweile dritten Aktionsbericht zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich setzt Hessen Stück für Stück diese Konvention um. Im Herbst 2022 hat das Land eine Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Sozialministerium eingerichtet. Auch in Zukunft wird die Landesregierung aktuelle Entwicklungen und wissenschaftliche Erkenntnisse anpassen, nutzen und umsetzen.
  • Präventionsangebote in Netzwerken stärken: Gemeinsam statt einsam - nur durch ein Miteinander aller Beteiligten sind Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt wirksam. Wichtige Bausteine liefern dazu bereits seit vielen Jahren der Landespräventionsrat mit seiner Arbeitsgruppe „Gewalt im häuslichen Bereich“, die Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt und das breit aufgestellte hessische „Netzwerk gegen Gewalt“. Durch Runde Tische, Online-Kurse oder Fortbildungsangebote, Fachtagungen, Ausstellungen und Projekten vor Ort werden hessenweit verschiedenste Aktivitäten zur Gewaltprävention angeboten. Auch Informationsangebote zu „Gewalt im Namen der Ehre“ und Zwangsheirat zählen dazu. Die Präventionsangebote sollen in Zukunft noch stärker ausgebaut und öffentlich gemacht werden.
  • Mit Kampagnen für Aufklärung sorgen: Gewalt gegen Frauen ist ein Problem, das nicht nur Täter und Opfer betrifft. Gewalt gegen Frauen geht alle an. Es gibt viele Möglichkeiten, was jede und jeder tun kann, um sich gegen Gewalt an Frauen zu engagieren – im Kleinen wie im Großen. Mit starken Kampagnen wie „… und was tust du?“ wirbt die Landesregierung für mehr Toleranz, für vorbildliches Verhalten im Alltag sowie für klare Haltungen und beherztes Eintreten gegen Frauengewalt. Gefördert werden weiterhin moderne und innovative Bildungstools wie #1coolermove – hier geht es um das frühzeitige Erkennen problematischer Situationen, die das Potential haben, sich zu eskalierender Gewalt zu entwickeln. Respekt, Achtsamkeit und Verantwortung – auch mit klarer Orientierung und Wertevermittlung wird für mehr Frauensicherheit gesorgt.

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